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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Hetterich Photography & Design  und seinen Kunden.

2. Leistungen
Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:

- Fotografie (inkl. Hochzeitsfotografie)
- Videografie
- Webdesign & Webentwicklung
- Grafikdesign
- Social Media Content Erstellung (Foto-, Video- und Textinhalte)
- Beratungsleistungen (z. B. Marketing, Strategie, Contentplanung)
- Branding & Markenentwicklung (z. B. Logos, Designkonzepte, visuelle Identitäten)

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:

- Annahme eines Angebots
- Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail)
- Zahlung einer vereinbarten Anzahlung

4. Vergütung & Zahlungsbedingungen

- Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anzahlungen oder vollständige Vorkasse zu verlangen
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar

- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen

- Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung übertragen

5. Zusatzleistungen

- Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet
- Grundlage sind die im Angebot oder Vertrag festgelegten Konditionen
- Nachträgliche Änderungswünsche gelten als Zusatzleistung

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

- alle erforderlichen Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen
- Feedback und Freigaben zeitnah zu erteilen
- aktiv an Abstimmungsprozessen mitzuwirken

Verzögerungen durch den Kunden führen zu:

- einer Verschiebung von Fristen
- möglicher zusätzlicher Vergütung bei Mehraufwand

7. Korrekturen / Revisionen

- Im Bereich Webdesign sind 2 Korrekturschleifen enthalten
- Für Branding, Design und Content gelten die im Angebot definierten Korrekturschleifen

- Für Social Media Content gilt:
- Korrekturen sind nur im vereinbarten Umfang enthalten
- nachträgliche Änderungen oder neue Briefings werden gesondert berechnet

- Weitere Änderungen werden grundsätzlich nach Aufwand berechnet

8. Abnahme

- Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich rügt
- Nach Abnahme gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle durch den Auftragnehmer erstellten Werke (insbesondere Fotos, Videos, Designs, Konzepte und sonstige Inhalte) unterliegen dem Urheberrecht.

Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall Urheber der erstellten Werke.

9.1 Einräumung von Nutzungsrechten

Der Kunde erhält ausschließlich die im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich definierten Nutzungsrechte.

Sofern nicht anders vereinbart, gilt:

- einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte
- nicht übertragbare Nutzung
- Nutzung ausschließlich für den vereinbarten Zweck

9.2 Umfang der Nutzung

Die Nutzungsrechte sind, sofern nicht anders vereinbart:

- zeitlich beschränkt
- inhaltlich beschränkt
- räumlich beschränkt

Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

9.3 Unzulässige Nutzung

Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers ist insbesondere untersagt:

- Nutzung für bezahlte Werbung (Ads, Kampagnen)
- Weitergabe an Dritte (z. B. Agenturen, Partnerunternehmen)
- Verkauf oder Lizenzierung an Dritte
- Bearbeitung, Veränderung oder Verfremdung der Werke
- Nutzung außerhalb des vereinbarten Kontexts

9.4 Social Media Nutzung

Die Nutzung auf Social Media Plattformen ist nur im vereinbarten Rahmen zulässig.

Eine Nutzung für:

- Werbeanzeigen
- kommerzielle Kampagnen
- Reichweitensteigerung gegen Budget

bedarf einer gesonderten Lizenz.

9.5 Branding & Design

Bei Branding- und Designleistungen gilt:

- Nutzung nur im vereinbarten Umfang
- Veränderungen oder Weiterentwicklungen bedürfen der Zustimmung

9.6 Beratungs- und Konzeptleistungen

Alle Konzepte, Strategien und kreativen Ideen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

Eine Nutzung ohne entsprechende Beauftragung oder Vergütung ist unzulässig.

9.7 Erweiterte Nutzungsrechte (Buyout)

Erweiterte Nutzungsrechte, insbesondere:

- exklusive Nutzung
- zeitlich unbegrenzte Nutzung
- räumlich unbegrenzte Nutzung
- vollständige Rechteübertragung (Buyout)

bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung und Vergütung.

9.8 Übergang der Rechte

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

9.9 Verstoß gegen Nutzungsrechte

Bei Verstößen gegen die Nutzungsrechte ist der Auftragnehmer berechtigt:

- eine Vertragsstrafe zu verlangen
- Schadensersatz geltend zu machen
- eine nachträgliche Lizenzgebühr zu berechnen

Diese beträgt mindestens das Doppelte des üblichen Nutzungshonorars.

10. Eigentum & Daten

- Rohdaten, offene Dateien und Arbeitsdateien verbleiben beim Auftragnehmer
- Herausgabe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung

11. Bereitstellung digitaler Inhalte (Galerie / Scrapbook)

Die Übergabe von Foto- und Videomaterial erfolgt in der Regel über eine Online-Galerie (z. B. „Scrapbook“ oder vergleichbare Plattformen).

- Die Galerie wird dem Kunden für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Bereitstellung zur Verfügung gestellt
- Innerhalb dieses Zeitraums ist der Kunde verpflichtet, die Inhalte eigenständig zu sichern

Nach Ablauf dieses Zeitraums:

- besteht kein Anspruch mehr auf Zugriff auf die Galerie
- eine erneute Bereitstellung kann, sofern möglich, kostenpflichtig erfolgen

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverluste nach Ablauf der Bereitstellungsfrist.

12. Datenaufbewahrung

- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Daten dauerhaft zu speichern
- Eine Archivierung erfolgt ohne Gewähr und nur für einen begrenzten Zeitraum

13. Hochzeitsfotografie – Stornierung

- bis 6 Monate vor Termin: 30%
- bis 3 Monate vor Termin: 50%
- bis 1 Monat vor Termin: 80%
- weniger als 14 Tage: 100%

Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.
Ein geringerer Schaden kann nachgewiesen werden.

14. Stornierung (allgemein)

- Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten
- Bei Beratungsleistungen werden Termine berechnet
- Bei kreativen Leistungen sind auch Entwürfe zu vergüten

15. Krankheit & gesundheitliche Risiken (Kunde)

Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über bekannte ansteckende Krankheiten oder gesundheitliche Risiken zu informieren.

- Es wird gemeinsam eine zumutbare Lösung gesucht (z. B. Verschiebung)
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bei Risiko zu verschieben

16. Verhinderung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung nicht persönlich zu erbringen, sofern er aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert ist.

- Der Kunde wird unverzüglich informiert
- Es wird versucht, Ersatz zu stellen

Kann kein Ersatz gestellt werden:

- Rückerstattung nicht erbrachter Leistungen
- keine weiteren Ansprüche, soweit zulässig

17. Haftung

- Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

Keine Haftung für:

- wirtschaftliche Ergebnisse
- Social Media Performance
- Datenverluste beim Kunden
- Probleme bei Drittanbietern

18. Leistungshindernisse / höhere Gewalt

Keine Haftung bei:

- höherer Gewalt
- Krankheit
- technischen Problemen
- Ausfällen von Drittanbietern

Fristen verlängern sich entsprechend.

19. Drittanbieter-Leistungen

Keine Haftung für Leistungen Dritter (Hosting, Plugins, Plattformen etc.).

20. Zugangsdaten & Sicherheit

Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich.

21. Keine Erfolgsgarantie

Keine Garantie für:

- Reichweite
- Umsätze
- Marketing-Ergebnisse

22. Kreative Gestaltungsfreiheit

Der Auftragnehmer hat gestalterische Freiheit.
Unterschiedliche Auffassungen stellen keinen Mangel dar.

23. Lieferumfang

Es werden ausschließlich die im Angebot definierten Leistungen geliefert.

24. Nachträgliche Änderungen

Nur gegen gesonderte Vergütung.

25. Inhalte des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass Inhalte rechtlich zulässig sind.

26. Projektverzögerung durch den Kunden

- Fristen können angepasst werden
- Mehraufwand wird berechnet

27. Referenznutzung

Der Auftragnehmer darf Arbeiten zu Eigenwerbung nutzen.

28. Vertragsverstöße & unberechtigte Nutzung

Bei Verstößen:

- Vertragsstrafe
- Schadensersatz
- Lizenznachforderung möglich

29. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

Die Werke dürfen ohne Zustimmung nicht durch KI verändert oder genutzt werden.

Insbesondere untersagt:

- KI-Bearbeitung
- Training von KI
- Generierung neuer Inhalte
- Manipulation

Nur mit gesonderter Vereinbarung zulässig.

30. Schlussbestimmungen

- Es gilt deutsches Recht
- Gerichtsstand: Sitz des Auftragnehmers
- Salvatorische Klausel